Das Landgericht Köln hat eine fast unmögliche Forderung: Hartz IV-Empfänger dürfen keine Spiel- und Wettscheine oder Rubbellose kaufen. Dies hat das Landgericht in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie verboten. Hartz IV-Empfänger dürfen demnach nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Das Lotto-Spiel zählt auch dazu. Lotto ist ein Glücksspiel, bei dem der Spieler gegen einen finanziellen Einsatz auf das Ziehen vorher getippter Zahlen aus einer begrenzten Zahlenmenge setzt.